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- Oberbezirksgericht Syffia-
Die Oberbezirksrichterin
- VERFAHREN -
CI
./.
Nikolaus Vieth von Sonnenburg
zu den Akten hier
am 21.1.23; 16:00 Uhr
unter Vorsitz der Richterin Martina Schattschneider
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- Oberbezirksgericht Syffia-
Die Oberbezirksrichterin
- VERFAHREN -
CI
./.
Nikolaus Vieth von Sonnenburg
zu den Akten hier
am 21.1.23; 16:00 Uhr
unter Vorsitz der Richterin Martina Schattschneider
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- Oberbezirksgericht Syffia-
Die Oberbezirksrichterin
Syffia , 24.1.23
- Entscheid -
Es wird folgender Entscheid erlassen:
1.Es wurden keine Anträge gestellt
2. Das Verfahren wird eröffnet, am 24.1.23 16:00 Uhr#
3. Der Zeuge Tetzlmann ist zu laden
gez.
Schattschneider
Oberbezirksrichterin Martina Schattschneider
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- Oberbezirksgericht Syffia-
Die Oberbezirksrichterin
- VERFAHREN -
CI
./.
Friedrich Abraham Wilhelm Mandelstein
zu den Akten hier
am 21.1.23; 16:00 Uhr
unter Vorsitz der Richterin Martina Schattschneider
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- Oberbezirksgericht Syffia-
Die Oberbezirksrichterin
Syffia , 24.1.23
- Entscheid -
Es wird folgender Entscheid erlassen:
1.Es wurden keine Anträge gestellt
2. Das Verfahren wird eröffnet, am 24.1.23 16:00 Uhr
gez.
Schattschneider
Oberbezirksrichterin Martina Schattschneider
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- Oberbezirksgericht Syffia-
Die Oberbezirksrichterin
Syffia , 14.1.23
- Entscheid -
Es wird folgender Entscheid erlassen:
1. Die Klage ist gültig und zugelassen
2. Der Ladung des Zeugen Vieth von Sonnenburg wird nicht entsprochen. Als Angeklagter ist er als Beklagter zu vernehmen, eine Ladung als Zeuge ist dadurch nicht möglich
3. Die Klage ist fristgerecht den Prozessbeteiligten zuzustellen
4. Dem Beklagten ist eine Frist von 7 Tagen, also bis zum 21.1.23, 20:20 Uhr zu gewähren, um Anträge zum Verfahren zu stellen, anschließend ist das Verfahren zu eröffnen
gez.
Schattschneider
Oberbezirksrichterin Martina Schattschneider
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- Oberbezirksgericht Syffia-
Die Oberbezirksrichterin
Syffia , 14.1.23
- Entscheid -
Es wird folgender Entscheid erlassen:
1. Die Klage ist gültig und zugelassen
2. Der Ladung des Zeugen Mandelstein wird nicht entsprochen. Als Angeklagter ist er als Beklagter zu vernehmen, eine Ladung als Zeuge ist dadurch nicht möglich
3. Die Klage ist fristgerecht den Prozessbeteiligten zuzustellen
4. Dem Beklagten ist eine Frist von 7 Tagen, also bis zum 21.1.23, 20:20 Uhr zu gewähren, um Anträge zum Verfahren zu stellen, anschließend ist das Verfahren zu eröffnen
gez.
Schattschneider
Oberbezirksrichterin Martina Schattschneider