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KAISERLICHES WAHLAMT
Ausschreibung der Wahlen zum II. Abgeordnetenhaus
I.
Das kaiserliche Wahlamt schreibt hiermit gemäß Artikel 20 der Verfassung des Vereinigten Nordhanarischen Kaiserreiches, in Verbindung mit dem Reichsratswahlgesetzes des Kaisertums Seyffenstein, die Wahlen zum II. Abgeordnetenhaus aus. Die Wahlen werden gemäß den Regularien des Reichsratswahlgesetzes durchgeführt.
II.
Das kaiserliche Wahlamt legt hierfür den folgenden Terminplan fest:
29.01.2023, 18.00 Uhr - Ausschlussfrist für die Einreichung von Kandidaturen
30.01.2023, 08.00 - 18.00 Uhr - Wahltag
31.01.2023 - planmäßige Verkündung der offiziellen Ergebnisse
III.
Das Kaisertum wurde durch das Reichsratswahlgesetz in 350 Wahlkreise unterteilt, in denen jeweils der Kandidat als gewählt gilt welcher die Mehrzahl der Stimmen auf sich vereinigen kann. Bei der Ergänzungswahl gemäß dem Reichsratswahlgesetz wird in den folgenden 80 Wahlkreisen gewählt:
Hier ist eine Liste der 350 Wahlkreise zu finden.
IV.
Voraussetzungen zur Wahrnehmung sowohl des aktiven als auch des passiven Wahlrechtes ist die Vollendung des achtzehnten Lebensjahres, spätestens zum Ende des Tages der Wahl, sowie die Staatsangehörigkeit zum Vereinigten Nordhanarischen Kaiserreich. Kandidaturen sind durch Privatpersonen oder politische Vereinigungen unter Angabe von Wahlkreis und Geburtsdatum bei der Wahlbehörde vorzubringen.
gez.
Timischl
Direktor des Wahlamtes