13.01.2023
Klageschrift
in der Strafsache
Das Vereinigtes Nordhanarisches Kaiserreich Vertreten durch: Prokurator Romo Lampkin | Friedrich Abraham Wilhelm Mandelstein |
vor dem Oberbezirksgericht Syffia
Die Staatsprokuratur legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem Beschuldigten zu Last:
Am 07. Januar 2023 hat der Beklagte mehrmals die Behauptung aufgestellt, seine Majestät der König von Bajar sei gesalbt. Dieses ist faktisch falsch, da der König weder gekrönt noch gesalbt ist. Dieses Verleumden die Person des Königs von Bajar wissentlich, dadurch wird dieser verunglimpft. Dieses ist als verunglimpfen eines Staatssymbols strafbar, da der Bajarische König in Bajar als Parlamentskammer zählt, ferner trägt der König auch den Titel eines Kurfürsten. Zwar ruht die Ausübung dieses Amtes Dauerhaft, dennoch stellt der König auch in diesem Zusammenhang Indirekt ein Staatssymbol da.
Der Beschuldigte wird daher beschuldigt:
1. Jemanden verleumdet zu haben in Tateinheit der Verunglimpfung eines Staatssymbols
Strafbar gemäß: §§ 29a, 50 StGB
Es wird öffentlich Klage erhoben und Beantragt:
- Das Verfahren zu eröffnen,
- die genannten Zeugen zu laden.
Beweismittel:
- Auszug aus den Protokollen der Sitzung
- Aussage der Zeugen
Zeugen:
- Friedrich Abraham Wilhelm Mandelstein